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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Die Pflege-Pflichtversicherung ist seit 1995 ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Baustein einer privaten Krankenversicherung. Die Höhe der Leistungen ist dabei abhängig von dem Grad der Pflegebedürftigkeit und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Sie ist als eine Art Grundschutz für den Pflegefall zu sehen. Sie sollte aber durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung ergänzt werden.
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag (mtl.)
für bestimmte Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen, zur selbstbestimmten Entlastung des Alltags bei teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR |
Pflegegeld (mtl.) für Pflege durch Angehörige, Nachbarn usw. an Stelle der häuslichen Pflege durch anerkannte Pflegedienste Voraussetzungen ist ab Pflegegrad 2 die Durchführung von Beratungseinsätzen:
| 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR | |
häusliche Pflege (mtl.) für eine häusliche Pflegehilfe durch anerkannte Pflegedienste | 724 EUR | 1.363 EUR | 1.693 EUR | 2.095 EUR | |
teilstationäre Pflege (mtl.) für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann | 689 EUR | 1.298 EUR | 1.612 EUR | 1.995 EUR | |
vollstationäre Pflege (mtl.) für vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeheimen wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist | 125 EUR | 770 EUR | 1.262 EUR | 1.775 EUR | 2.005 EUR |
Kurzzeitpflege (jährl.) für eine Übergangspflege im Pflegeheim | 1.774 EUR | 1.774 EUR | 1.774 EUR | 1.774 EUR | |
Verhinderungspflege (jährl.) für eine Übergangspflege durch eine private Person oder einen ambulanten Pflegedienst | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR | 1.612 EUR |
Höhe/Monat | |
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Pflegehilfsmittel der im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel, leihweise zur Verfügung gestellt der im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel, leihweise zur Verfügung gestellt | 100 % |
Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind die zum Verbrauch bestimmt sind | 40 EUR |
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, muss durch den medizinischen Dienst befürwortet sein
zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, muss durch den medizinischen Dienst befürwortet sein | 4.000 EUR |
Wohngruppenzuschlag zur Unterstützung ambulant betreuter Wohngruppen zur Unterstützung ambulant betreuter Wohngruppen | 214 EUR |
Details | |
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Rentenversicherung | Bei einer dauerhaften Pflege werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wenn ein Pflegegrad 2-5 vorliegt und die Pflegeperson:
|
Arbeitslosenversicherung | Pflegepersonen können seit 2017 in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. |
Pflegeunterstützungsgeld | Tritt eine akute Pflegesituation ein, haben beschäftigte Angehörige das Recht, bis zu 10 Tage der Arbeit fern zu bleiben. |
Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen gemäß § 18 SGB XI
Wurde ein Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. MEDICPROOF, um den Umfang festzustellen. Zur Klärung der Ansprüche erfolgt spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags die Entscheidung der Pflegekasse. In besonders dringlich gelagerten Situationen wird sogar innerhalb einer Frist von einer bzw. zwei Wochen entschieden.
Jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, wird eine Statistik über die Einhaltung dieser Fristen veröffentlicht. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden konnte. Hierzu zählen zum Beispiel auch stationäre Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlungen, Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson, Feiertage (Weihnachten/Ostern), Glatteis, etc. Die aktuellen Werte für 2022 sind:
2022 | Begutachtungen insgesamt | Leistungsentscheidungen außerhalb der Frist | prozentual |
25 Arbeitstage | 3.428 | 183 | 5,3 |
2 Wochen | 71 | 29 | 40,8 |
1 Woche | 10 | 4 | 40,0 |
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